Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Im Falle einer schuldhaften Vertragsverletzung wird gegenseitig eine Konventionalstrafe in Höhe der Auftrittsgage vereinbart.
  2. Weitere Schadenersatzansprüche können nicht gestellt werden!
  3. Für den Fall, das der Künstler wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die er nicht zu verantworten hat, wie z.B. Unfall, Streik, Umbesetzung, Transportschaden, Transportverzögerung etc., wird er – jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu finden. Unter dieser Voraussetzung entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag.
  4. Die Vereinbarten Gastspiele sind Einzeltermine
  5. Der Veranstalter haftet für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung (2x Security erwünscht) – NUR BEI ÖFFENTLICHEN AUFTRITTEN
  6. Der DJ / Livekünstler handelt musikalisch im Auftrag und auf vorangegangene Anweisungen des Veranstalters, ist aber in der Gestaltung seines Programms am Abend & in der Situation frei!! Vor Ort mündlich veränderte Details (Auftrittszeiten, Abläufe, musikalische Umsetzung, technische Änderungen o.ä.,…) werden in Absprache VORAB vom Veranstalter auch so akzeptiert!
  7. Ausfallgage wird von dem Veranstalter fällig, wenn bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin dieser storniert wird! Die Ausfallgage beträgt 50% der ausgemachten Summe, die Stornierung innerhalb 4 Wochen hat 100% Ausfallgage (abzüglich Benzingeld zur Strecke) zur Folge! Vor Ort abgesagte Termine jeglicher Art werden mit 100% Ausfallgage ohne Abzug abgerechnet! Durch höhere Gewalt aller Art (auch durch Lang- oder kurzfristige Verbote oder Absagen durch Kommune, Bund oder Land, o.a.) fällt eine Grundabsicherung von 20% an. In allen Fällen (Kündigung, Absage, Aufschiebung oder Aufhebung) hat dieses IMMER in Schriftform (Digital oder in Briefform) zu erfolgen. Es zählt das Eingangsdatum.
  8. Der Veranstalter sorgt für eine Garderobe in Bühnennähe. Die Garderobe muss Spiegel, einen 230 V Anschluss, Ablagen und eine Waschgelegenheit besitzen sowie in kalter Jahreszeit beheizt sein (min. 20°C). – NUR BEI ÖFFENTLICHEN AUFTRITTEN
  9. Der gebuchte Künstler trägt seine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst.
  10. Die Stromanschlüsse haben Anschlussfertig an der Bühne zu liegen. Ist dies nicht möglich, muss telefonische Rücksprache erfolgen.
  11. Der Veranstalter übernimmt die Haftung für den einwandfreien Zustand der Bühne und Stromanschlüsse.
  12. GEMA, KSK & Strom Gebühren sind in der Gage nicht enthalten. Die gebuchte Diskothek und die Firma Crazy Ardo tragen diese Kosten nicht! Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltung entsprechend zu melden.
  13. Alle DJs der Firma Crazy Ardo schreiben KEINE Setlisten für die GEMA – Der Veranstalter kümmert sich entsprechend um eine pauschalisierte Vorgabe gemäß Richtlinien der GEMA. Bei gebuchten Künstlern aller Art sind diese bitte VORHER direkt zu kontaktieren, zur Feststellung der Handhabung.
  14. Bei Licht- & Tonanlagen Gestellungen ist die VOR ORT Endscheidung des Aufbaus durch das Team von Crazy Ardo vom Veranstalter zu akzeptieren, auch wenn durch Kurzfristige Änderungen von Bühnenmaßen, Stromzufuhr, Zuwegung oder andere erschwerte oder veränderte Bedingungen anders aufgebaut werden muss, als es im Angebot festgehalten wurde. Das Crazy Ardo Team wird aber bemüht sein, die optisch beste Lösung in dieser Situation zu finden & Umzusetzen, auch im Falle, dass weniger Material verbaut werden muss. Geldliche Abzüge sind daher ausgeschlossen!
  15. Werbung: Der Künstler ist berechtigt, im / um das Veranstaltungslokal Werbung zu betreiben. Der Veranstalter ist berechtigt, auf eigene Kosten Werbung für Künstler zu machen. – NUR BEI ÖFFENTLICHEN AUFTRITTEN
  16. Ton- und Bildmitschnitt: Veranstalter und andere Personen dürfen ohne Zustimmung vom Künstler von seinen Darbietungen keinen Mitschnitt auf Ton- oder Bildträger durchführen oder durchführen lassen.
  17. Gagengeheimnis: Der Veranstalter verpflichtet sich gegenüber dem Künstler ausdrücklich, keinem Dritten Auskunft über die vereinbarte Gage zu geben, es sei denn, der Veranstalter ist hierzu gesetzlich verpflichtet.
  18. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist der Veranstalter zum Ersatz des dem Künstlers entstandenen Schadens verpflichtet
  19. CATERING trägt der Veranstalter. Sollte dies unberücksichtigt bleiben, gilt eine Pauschale von 50€ Pro Tag als vereinbart.
  20. Der gebuchte Künstler und technische (r) Mitarbeiter haben freien Eintritt & Catering.
  21. Der Aufbau ist ab ____Uhr möglich.
  22. Hinweis: Die optimale Bühnengröße beträgt: _____m Länge, _____m Tiefe, _____m Höhe– NUR BEI ÖFFENTLICHEN AUFTRITTEN
  23. Hilfspersonal zum Auf- und Abbau der Technik stellt der Veranstalter zur Verfügung – Anzahl:      – NUR BEI ÖFFENTLICHEN AUFTRITTEN
  24. Übernachtungsmöglichkeiten stellt der Veranstalter zur Verfügung! Benötigt werden      – NUR BEI ÖFFENTLICHEN AUFTRITTEN
  25. Nachtwachen werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Die Fa. Crazy Ardo hat diese Kosten nicht zu tragen. Sollte trotz Nachtwachen das Equipment in Mitleidenschaft gezogen werden, kommt der Veranstalter in jedem Falle zu 100% für die Schäden auf. Kosten für Reparaturen und Leihmaterial von Dritten für Folgeveranstaltungen sowie bei Diebstahl für NEUE und gleichwertige Geräte gehen zu Lasten des Veranstalters! – NUR BEI ÖFFENTLICHEN AUFTRITTEN
  26. Neutralität: Die Firma Crazy Ardo wahrt grundsätzliche politische & religiöse Neutralität. Der Gruppenname, sowie die Namen und Personen der Gruppenmitglieder dürfen nicht für parteipolitische Interessen genutzt werden.
  27. Rechtsbeziehungen: Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen deutschem Recht. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im übrigen hierdurch nicht berührt.
  28. Erfüllungsort: Erfüllungstort ist der Ort der Veranstaltung.
  29. Gerichtsstand: Firmensitz der Firma Crazy Ardo
  30. Stand: 03.03.2023